Ein Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG ist eine unabhängige und neutrale Person, die in familiengerichtlichen Verfahren die Interessen von Kindern und Jugendlichen vertritt. Oft wird er auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet – eine Rolle, die in der familiengerichtlichen Praxis eine wichtige Bedeutung hat.
Ziel ist es, das betroffene Kind in den Mittelpunkt zu stellen, seine Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass es in allen entscheidenden Fragen gehört und ernst genommen wird. Der Verfahrensbeistand ist weder Partei noch Vertreter der Eltern – seine Verantwortung gilt ausschließlich dem Kind.
Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, wenn das Wohl eines Kindes in einem Verfahren – z. B. bei Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten – besonders schutzbedürftig ist.
Er vertritt unabhängig die Interessen des Kindes und sorgt dafür, dass seine Sichtweise im Verfahren berücksichtigt wird. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht nach § 158 FamFG.
Als erfahrener Träger der Kinder- und Jugendhilfe setzen wir bei Zukunftsblick auf geschulte, einfühlsame und unabhängige Verfahrensbeistände, die das Kind in belastenden Situationen ernst nehmen und professionell begleiten.
Was uns auszeichnet: